Home • AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Gültigkeit dieser Bedingungen
- Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Etwaigen Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Verkäufer diese Abweichung schriftlich bestätigt hat.
- Alle Rechtsgeschäfte bedürfen der Schriftform. Die einfache elektronische Form (Paragraph 127 III BGB [German Civil Code]) ersetzt nicht die schriftliche Form. Die qualifizierte elektronische Form (Paragraph 126 a BGB [German Civil Code]) ist in diesem Fall erforderlich.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
- Die Angebote des Verkäufers können ohne Vorankündigung geändert werden und sind unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Dasselbe gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
- Zeichnungen, Abbildungen, Abmessungen, Gewichte und andere Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§ 3 Preise
Die in den Angeboten und Preislisten des Verkäufers genannten Preise verstehen sich unverpackt in Euro ohne Mehrwertsteuer und Frachtkosten ab Werk Tuttlingen. Die am Tag der Lieferung gültigen Preise werden berechnet.
§ 4 Liefer- und Leistungszeitraum
- Die vom Verkäufer angegebenen Termine und Zeiträume sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Dauert die Behinderung länger als drei Monate, hat der Käufer das Recht, nach einer angemessenen Verlängerung des ursprünglichen Zeitraums im Hinblick auf den noch nicht erfüllten Teil ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % für jede vollendete oder angefangene Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 10 % der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Sofern der Verzug nicht mindestens auf eine grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers zurückzuführen ist, sind Ansprüche darüber hinaus ausgeschlossen.
§ 5 Sonderanfertigungen
Sonderanfertigungen werden im Verhältnis zum Herstellungspreis berechnet. Speziell angefertigte Teile können nicht zurückgenommen werden. Bestellungen über Sonderanfertigungen können nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers storniert werden. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, bestehende Schutzrechte an Mustern, Zeichnungen oder anderen für die Sonderanfertigung übergebenen Unterlagen zu prüfen. Der Käufer trägt dafür die alleinige Verantwortung. Entstehen dem Verkäufer Nachteile aufgrund einer Schutzrechtsverletzung Dritter in Verbindung mit den Sonderanfertigungen, die vom Verkäufer in Auftrag gegeben wurden, kann der Verkäufer vom Käufer eine Entschädigung für den dadurch entstandenen Schaden verlangen.
§ 6 Versand / Gefahrenübergang
Sobald die Lieferung dem Spediteur übergeben wurde oder das Lager des Verkäufers zur Auslieferung verlassen hat, geht die Gefahr auf den Käufer über. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Der Verkäufer ist berechtigt, die Sendung auf Kosten des Käufers gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden zu versichern, sofern der Käufer diese Versicherung nicht ausdrücklich ablehnt.
§ 7 Gewährleistung
- Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehler sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.
- Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Gefahrenübergang.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, die erhaltene Ware zu prüfen und etwaige Mängel dem Verkäufer binnen 10 Tagen anzuzeigen.
- Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kann der Verkäufer nach seiner Wahl verlangen, dass
a) das schadhafte Teil zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Käufer übersandt wird;
b) der Käufer das schadhafte Teil bereithält und ein Servicetechniker des Verkäufers zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. - Beseitigt der Verkäufer den Mangel nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, kann der Käufer nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder eine Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
- Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
- Nur der direkte Käufer hat Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer. Diese Ansprüche können nicht übertragen werden.
- Gewährleistungsansprüche für gebrauchte Ware sind ausgeschlossen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie der Erfüllung weiterer Ansprüche aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer.
- Der unter Eigentumsvorbehalt stehende Liefergegenstand darf nicht als Sicherheit verpfändet werden, das Eigentumsrecht darf nicht zur Sicherheit übertragen werden und der Liefergegenstand darf nicht anderweitig mit Rechten Dritter belastet werden. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen oder mit anderen beweglichen Teilen zu kombinieren. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers möglichst bestehen bleibt und tritt die Kaufpreisforderung am (ggf. verarbeiteten) Liefergegenstand gegenüber den Kunden des Käufers bereits jetzt in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Der Käufer hat auf Anfrage die Kunden zu nennen.
- Auf Verlangen des Käufers wird der Verkäufer Sicherungsrechte insoweit freigeben, als der Wert der Sicherungsrechte die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt und das Sicherungsrecht teilbar ist.
§ 9 Zahlung
- Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers ohne Abzug im Voraus zu zahlen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Ausgaben und Zinsen entstanden, ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Ausgaben, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
- Eine Zahlung gilt als erfolgt, sobald der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
- Kommt der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, in jedem Fall aber in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, gemäß Paragraph 288 II BGB zu berechnen.[German Civil Code].
§ 10 Vorauszahlung und Sicherheitsleistungen
Falls sich nach Abschluss des Vertrags die finanziellen Umstände des Käufers beträchtlich verschlechtern oder berechtigte Zweifel über die Zahlungsbereitschaft des Käufers auftauchen, ist der Verkäufer berechtigt, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für seine Lieferungen zu verlangen.
§ 11 Haftungsbeschränkung
In so far as these go beyond condition 4 section 4 of these Terms and Conditions, damage claims against the Seller as well as against its vicarious agents and persons employed by it to perform an obligation are excluded, except in cases of intentional misconduct or gross negligence.
§ 12 Annahmeverzug
Im Fall eines Annahmeverzugs von mehr als einem Monat nach Meldung der Versandbereitschaft kann der Verkäufer Lagerkosten in Höhe von 1% des berechneten Betrags für jeden vollen oder angebrochenen Monat des Verzugs verlangen.
§ 13 Warenrücksendung
Jede Warenrücksendung erfordert die schriftliche Zustimmung des Verkäufers. Angerechnet wird der Gegenwert abzüglich der Bearbeitungskosten in Höhe von mindestens 20 % (mind. 150,- EUR) und der angefallenen Nachbearbeitungskosten. Die Rücklieferung muss für den Verkäufer kostenfrei sein. Spezialanfertigungen, umgebaute Teile, abgekündigte Modelle und Artikel, die nicht in den Verkaufsunterlagen des Verkäufers aufgelistet sind, sind prinzipiell von der Rücksendung ausgeschlossen.
§ 14 Datenspeicherung
Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine für die Ausführung dieses Vertrags relevanten Daten beim Verkäufer gespeichert wurden.
§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Tuttlingen der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis ergeben.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.